so stehts im Arbeitsrecht:
Begünstigte Zuschläge bleiben in folgendem Umfang steuerfrei, wobei sich die Prozentsätze auf den Stunden-Grundlohn beziehen:
Der steuerfreie Zuschlag für Nachtarbeit beträgt maximal 25 %. Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr. Wird die Arbeit vor 0.00 Uhr aufgenommen, erhöht' sich der steuerfreie Zuschlagssatz auf 40 % für die Zeit von 0.00 bis 4.00 Uhr.
Der steuerfreie Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt – vorbehaltlich des höheren Zuschlagssatzes, falls der Sonntag mit einem Feiertag zusammenfällt, maximal 50 %.
Sonntagsarbeit ist die Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr am Sonntag und – falls die Tätigkeit vor Mitternacht beginnt – die Zeit bis 4.00 Uhr am folgenden Montag.
Der steuerfreie Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt am 31. Dezember ab 14.00 Uhr und ganztags an den gesetzlichen Feiertagen maximal 125 %
am 24. Dezember ab 14.00 Uhr und ganztags am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai maximal 150 %.
Mit Excel leider gar nicht lösbar. Musste sich jemand schon mal damit beschäftigen. Die meisten Online Tools oder Zeiterfassungssysteme, berücksichtigen nur die reine Arbeitszeit