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Begonnen von Thüringer, August 30, 2026, 13:52:40

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Thüringer

Das sind öffentliche Angaben, im Web abrufbar wie Kontaktnummer und Sprechstunden. Oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung gibt es schon solche Listen, die aber etwas sperrig sind.

Die vom Patienten in der DB eingetragenen Anmerkungen werden von mir nicht gesammelt, es gibt keinen Rückfluss. Das bleibt einfach bei denen, zusammen mit der Instruktion zum Erstattungsverfahren.

Der Hintergrund ist, dass es zu wenige Therapeuten gibt und der Patient deshalb über das Erstattungsverfahren arbeiten soll. Dabei dokumentiert jeder Patient seine Bemühungen, einen Therapeuten zu finden, in der DB und wenn er genug zusammen hat und immer noch niemanden gefunden hat, reicht er das zusammen mit einem Antrag auf Erstattung bei der Kasse ein und bekommt einen Therapeuten, den man normalerweise privat bezahlen muss. Weil Pat kann dann nachweisen, dass er keinen Kassenzugelassenen gefunden hat und dann muss die Kasse einen privaten bezahlen.

@ekkehard
Jeder lernt anders. Ich lerne das durch abschauen von anderen und mit Versuch- und Irrtum. Das Einzige was ich nicht verstanden habe ist das von MzKlMu angemerkte Modell mit dieser Mittel-Tabelle.

Kann man die DB nicht in einem Format abspeichern, das auf allen Windows-Rechnern funktioniert?

MzKlMu

Hallo,
ZitatKann man die DB nicht in einem Format abspeichern, das auf allen Windows-Rechnern funktioniert?
Nein, das geht nicht. Jeder der Deine DB öffnen (bzw. damit arbeiten will), braucht Access zwingend auf seinem Rechner. Mindestens in der kostenlosen Runtime Version. Was aber für Dich auch nicht einfach ist, denn eine Datenbank die man für eine Runtime Version erstellt, erfordert eine umfangreiche Programmierung durch den Entwickler (also DU), damit die DB überhaupt durch jemand anderes nutzbar ist.

Ein Formular ist auch keine selbständige Anwendung. Ein Formular erfordert Tabelle(n) und Abfragen. Datenquelle für ein Formular ist im Regelfall immer eine Abfrage.

Ich glaube, Du gehst da etwas blauäugig an die Sache heran.
Ich glaube auch nicht, dass da Access die richtige Anwendung ist, bzw. es mit Access gar nicht geht.
Gruß Klaus

Bitsqueezer

Hallo,

weil Daten bereits öffentlich verfügbar sind, hast Du nicht automatisch das Recht, diese in eigenen Datenbanken zu integrieren bzw. an Andere weiterzuleiten (alles, was personenbezogene Daten betrifft (DSGVO), aber auch so grundsätzlich (Copyright)). Im ersten Fall benötigst Du die Genehmigung von jeder einzelnen Person und im zweiten Fall die Genehmigung des Urhebers.

Gruß

Christian

Thüringer

Zitat von: MzKlMu am September 02, 2026, 17:24:46Ich glaube, Du gehst da etwas blauäugig an die Sache heran.
Ich glaube auch nicht, dass da Access die richtige Anwendung ist, bzw. es mit Access gar nicht geht.

Ja, da könntest Du Recht haben.

Momentan ist es ja mit einer versendbaren Excel-Datei, das geht doch auch überall.

Wird Access in Zukunft überhaupt noch unterstützt werden oder ist das eine auslaufende Plattform?

Thüringer

#19
Zitat von: Bitsqueezer am September 02, 2026, 17:30:14Hallo,

weil Daten bereits öffentlich verfügbar sind, hast Du nicht automatisch das Recht, diese in eigenen Datenbanken zu integrieren bzw. an Andere weiterzuleiten (alles, was personenbezogene Daten betrifft (DSGVO), aber auch so grundsätzlich (Copyright)). Im ersten Fall benötigst Du die Genehmigung von jeder einzelnen Person und im zweiten Fall die Genehmigung des Urhebers.

Gruß

Christian

Was ist mit den tausenden Seiten, die Adressen von Praxen spiegeln? Gib mal "Psychiater Berlin" ein. Da kann man sich sogar verifizieren, wenn man derjenige ist.

(i) Copyright wäre nach meinem Verständnis, wenn eine fremde DB ausgelesen, also kopiert würde. Nicht wenn selber eine anlegt wird.
(ii) eine kommerzielle Verwendung liegt nicht vor

Was ist mit Adressen, die jemand freiwillig veröffentlich, um von Kunden gefunden zu werden? Zum Beispiel eine Adresse eines Autohauses, wo man was kaufen kann? Muss da der Autoverkäufer zustimmen, gefunden zu werden?

Knobbi38

Hallo,

Für das Vorhaben könnte man "berechtigtes Interesse" anführen, aber bei Webscraping der Daten, insbesondere bei den KVs, wird es problematisch mit Nutzungs- und Urheberrechten. Wenn diese Daten dann manuell eingetragen und weitergegeben werden, müsste das eigentlich öffentlich bekanntgegeben werden und Therapeuten müssen auch einen Widerspruch einlegen können.

Etwas anderes ist auch noch zu berücksichtigten:
Da es sich um Gesundheitsdaten handelt, greift der "besondere Schutz", der aber hier durch die private Nutzung (Haushaltsausnahme) abgedeckt ist, aber der Entwickler der Anwendung muss hier als "Inverkehrbringer der Software" angesehen werden und da wird es dann schwierig, zumal Access standardmäßig nicht die notwendigen Schutzmaßnahmen mitbringt. Hier dürfte mindestens ein verschlüsseltes Backend notwendig werden und der Frontend sollte dann nur als ACCDE weitergegeben werden. Außerdem müssen ab Sep./26 für die Softwareentwicklung die Richtlinien aus dem Cyber Resilience Act (CRA) und der Data Act einzuhalten.

Hinzu kommt noch die Absicherung, dass die "Instruktionen zur Erstattung" so formuliert sein müssen, dass sie keine unzulässige Rechtsberatung nach RDG werden. Unbedingt rechtlich absichern!

Was die datenschutzrechtlichen Risiken betrifft, würde ich auf jeden Fall mit einem Experten für DSGVO/Anwalt Rücksprache halten.

Also "gerade mal eben" eine Anwendung erstellen und dann weiter geben, auch wenn es unentgeltlich sein sollte, ist nicht mehr so einfach möglich.

Knobbi38

Thüringer


MzKlMu

Hallo,
meiner Meinung nach, muss man sich hier gar nicht erst um den Datenschutz kümmern, weil das mit Access gar nicht machbar ist, wie der TE das gern machen würde. Für die Exceldatei die da verschickt würde müsste man das natürlich prüfen.

ZitatMomentan ist es ja mit einer versendbaren Excel-Datei, das geht doch auch überall.
Excel und Access haben nichts gemeinsam. Excel ist eine Datei die man beliebig versenden kann. Das geht mit Acces nicht. Man kann nicht einfach ein Formular verschicken, ein Formular hat keinerlei Daten. Das Formular ist nur die Oberfläche zur Anzeige der Daten. Und wie gesagt, der der die Datei bekommt braucht auch Acess.
Für Excel gibt es auch andere Software (billigere oder auch kostenlose), sodass fast jeder eine Exceldatei bearbeiten kann. Für Access gibt es nichts vergleichbares. Eine Access Datenbank braucht auf dem Rechner immer auch Access.

ZitatWird Access in Zukunft überhaupt noch unterstützt werden oder ist das eine auslaufende Plattform?
Access wird es weiterhin geben, ich habe auch gelesen, das Access auch weiter verbessert und erweitert wird. Ich glaube nicht, dass Access ausläuft.
Gruß Klaus

Bitsqueezer

Hallo,

naja, die Rechtslage ist, wie Du siehst, gar nicht mal so einfach (wobei ich mich korrigieren muß, in Deutschland ist es Urheberrecht, nicht Copyright).
Hier kann Dir niemand eine Rechtsberatung geben, aber sowas ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Auch wenn Deine Motive ehrenhaft sein mögen, kannst Du Dich damit schnell in Schwierigkeiten bringen.

Digitale Rechte sind immer komplexer, Du darfst z.B. auch nicht Fotos von Personen machen, die sich damit nicht ausdrücklich und nachweislich einverstanden erklärt haben. Da kann man auch nicht einfach sagen, sie laufen ja in der Öffentlichkeit herum, also ist es doch egal.

(Klaus: Da irrst Du, denn wenn man ja eine Therapeutenliste mit Access verschicken will, ist eine lokale Tabelle in einer Access-Datei natürlich genauso einfach zu verschicken wie mit einer Excel-Datei. Wird auch gerne gemacht, um z.B. von Lieferanten das Ausfüllen von Teiledaten mit einer verschickten Access-Anwendung zu ermöglichen, die man dann nach Rücksendung wieder in die eigentliche Datenbank importiert. Man verschickt ja nicht ein Formular, sondern eine Access-Datei. Eine Zeitlang konnte man auch tatsächlich nur ein Formular verschicken, daß der Empfänger ausfüllen konnte und die Antwort konnte in Access wieder eingelesen werden - hat sich aber nicht bewährt, gibt es nicht mehr.)

Excel kann mit dem OpenXML-Datentyp auch mit anderen Spreadsheet-Anwendungen wie z.B. LibreOffice geöffnet und bearbeitet werden. Auch Excel kann man natürlich eine Anwendung mitgeben, inkl. Formulare (allerdings wird dieser Bereich nicht von anderen Anwendungen wie LibreOffice unterstützt, diese können nur die Daten einlesen).

Ändert allerdings natürlich nichts an den rechtlichen Themen, denn die Form der Versendung spielt ja keine Rolle.

Gruß

Christian